Nach dem Grundgesetz ist die Hochschulgesetzgebung grundsätzlich Sache der Länder.
Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
In Deutschland sind die meisten Hochschulen heute als juristische Personen des öffentlichen Rechts organisiert und unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Das zuständige Ministerium (oder – in Stadtstaaten – der Senator) ist für die Wissenschaft zuständig. Die rechtliche Grundlage für die Universitäten und andere Hochschulen in einem Bundesland ist das Landeshochschulgesetz.
Diejenigen, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, werden als Studierende oder Studenten bezeichnet. Die verschiedenen Arten von Lehrkräften werden unter dem Oberbegriff Dozenten (oder Dozierende) zusammengefasst. Lehre und Forschung an einer Hochschule werden von den Professoren/Professorinnen des jeweiligen Fachs eigenständig geleitet.
Hochschulleitung
An der Spitze einer Universität steht ein Rektor oder Präsident, der in der Regel selbst Hochschullehrer ist. Ihm stehen in der Regel mehrere Prorektoren oder Vizepräsidenten zur Seite, die spezielle Aufgaben wie Lehre oder Forschung übernehmen. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Der Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Jurist oder ein Verwaltungsbeamter. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist der Senat, in dem Professoren und Professorinnen, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie einige Studierende sitzen. Der Hochschulrat hat die Aufgabe eines Aufsichtsrates.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist für die Vertretung der Hochschulen in Politik und Öffentlichkeit zuständig, während die Landesrektorenkonferenz (LRK) für die Zusammenarbeit der Hochschulen auf Landesebene verantwortlich ist. Die Hochschule wird dort durch den Rektor oder Präsidenten vertreten.
Hochschulverwaltung
Zu den Aufgaben der Hochschulverwaltung gehören Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums, des Haushalts, des Personalwesens und des Rechts, aber auch das Gebäudemanagement sowie die Arbeitssicherheit und der Umweltschutz.
Ein Beispiel ist das Studentensekretariat, das für die Verwaltung der Studierenden an einer Hochschule zuständig ist. Hier werden Studierende immatrikuliert und exmatrikuliert. Anhand der hier aufbewahrten Unterlagen kann das Sekretariat auch Immatrikulationsbescheinigungen für die verschiedensten Zwecke ausstellen. Das Prüfungsamt ist für die Verwaltung der Prüfungen zuständig.
Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um einen Studienaufenthalt im Ausland, damit verbundene Stipendien und die Anerkennung von Studienleistungen. Das Akademische Auslandsamt prüft außerdem die Hochschulzugangsberechtigung internationaler Studierender für die jeweilige Hochschule und berät sie zu ihrem Studium in Deutschland.
Fakultäten oder Fachbereiche
Universitäten sind in einzelne Fakultäten oder Fachbereiche unterteilt, die von einem Dekan oder Fachbereichssprecher geleitet werden. Die Position des Dekans oder Sprechers wechselt normalerweise zwischen den Professoren der Fakultät. Die Fakultäten haben eigene Siegelrechte und das Recht, akademische Prüfungen abzuhalten und anschließend die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die Autonomie der Fakultäten geht auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten aus unabhängigen Einheiten zusammenwuchsen.
Die Fakultäten können wiederum in Institute oder Seminare unterteilt sein, die einzelne Fachbereiche in Lehre und Forschung vertreten. Sie werden von einem der Professoren geleitet, die dort lehren.
Die Forschung ist in Grundlagenforschung und angewandte Forschung unterteilt. Die Forschung wird durch entsprechende Forschungsprogramme und Aufträge des Landes, der DFG und anderer Verbände und Stiftungen gefördert und finanziert. Forschung findet aber auch im Auftrag von Unternehmen und anderen öffentlichen Einrichtungen statt. Insbesondere Institute können durch angewandte Forschung (Drittmittelforschung) zur Finanzierung des Hochschulbetriebs beitragen und zusätzliche Möglichkeiten für Studierende bieten. Auf der anderen Seite können Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden und so davon profitieren. Aufgrund der Finanzierungsmöglichkeiten haben die Institute manchmal einen eigenen Rechtsstatus.
Zentrale Einrichtungen
Jede Universität verfügt auch über zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.
Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereitstellung der benötigten wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Es werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert.
Das Hochschulrechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Hochschulnetz, Server usw.) und IT-Dienste (E-Mail, Webdienste usw.) bereitstellt und betreibt sowie beratend tätig ist. Rechenzentren versorgen manchmal mehrere Hochschulen mit IT-Infrastrukturen.
Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung werden diese beiden zentralen Einrichtungen immer wichtiger. Sie arbeiten in sich überschneidenden Aufgabenbereichen zusammen.
Das Sportzentrum einer Hochschule ist in der Regel nicht nur für Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaft zuständig, sondern bietet Studierenden aller Fakultäten im Rahmen des Hochschulsports Ausbildungsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen. An einigen Universitäten gibt es Hochschulsportvereine (USC).
Alle Universitäten mit einer medizinischen Fakultät haben eine Universitätsklinik, die einen größeren Posten im Budget der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.
Andere Einrichtungen können z.B. wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche, angegliederte Institute, Labore, Sternwarten, Museen, Sammlungen oder botanische Gärten sein, die von einzelnen Fakultäten oder fakultätsübergreifend unterhalten werden.
Hochschulnahe Einrichtungen
Das Studentenwerk kümmert sich um die sozialen Bedürfnisse der Studierenden. Die Studentenwerke sorgen zum Beispiel für ein regelmäßiges, preiswertes Mittagsangebot, die sogenannte Mensa, betreiben Studentenwohnheime oder bieten Beratung für Studierende an. In der Regel gibt es an einem Hochschulstandort ein Studentenwerk, das sich um die Studierenden aller Universitäten und Hochschulen der Stadt (oder Region) kümmert.
Neben der Universität gibt es an zahlreichen Orten auch unabhängige Forschungseinrichtungen, wie Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Institute oder Leibniz-Institute.
Der akademische Bildungsweg
Der Weg zum Studienabschluss
Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr in Deutschland ist in der Regel in zwei Semester unterteilt (Winter- und Sommersemester). Dazwischen gibt es die vorlesungsfreie Zeit, in der noch gearbeitet und Prüfungen abgelegt werden, oder die Semesterferien, die die Studierenden vorübergehend von allen Verpflichtungen des Studiums befreien. An einigen Hochschulen ist das Studienjahr in drei Trimester unterteilt (z.B. Universitäten der Bundeswehr, Bucerius Law School). Grundvoraussetzung für die Immatrikulation ist in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Für einige Fächer (Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin) gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen (numerus clausus) durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), für andere Fächer kann es je nach Hochschule Zulassungsbeschränkungen geben. In diesem Fall muss der Bewerber eine Bewerbung bei der SfH oder der Universität einreichen.
Die wichtigsten Kurse an den Hochschulen sind (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis über Themen aus seinem Fachgebiet, möglichst aus seinem Forschungsbereich, referiert. Das können Professoren sein, aber auch Privatdozenten – die Voraussetzung ist, dass der Dozent die venia legendi hat. Die Lehrinhalte werden in praktischen Seminaren oder Übungen weiter vertieft. Diese Kurse werden oft von Assistenten oder anderen Dozenten geleitet. Auch hier ist die Mitarbeit der Studierenden gefragt. In naturwissenschaftlichen Kursen wird zum Beispiel Laborarbeit durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studierenden mit Präsentationen.
Nach der Hälfte des Kurses oder einer bestimmten Zeitspanne wird in einigen Kursen eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft einen fakultätsspezifischen Namen hat. Zum Beispiel legen Mediziner nach vier Semestern des regulären Studiums die körperliche Untersuchung ab, bevor sie in die Klinik gehen (weitere acht Semester). Während des Studiums müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt werden und am Ende des Studiums ist eine schriftliche Arbeit einzureichen, die nachweisen soll, dass der/die Studierende in der Lage ist, den Forschungsstand eines Teilgebiets der von ihm/ihr studierten Wissenschaft darzustellen oder ein spezielles Thema wiederzugeben und zu bearbeiten, idealerweise eine aufgeworfene Frage zu beantworten. Anders als bei der Dissertation wird vom Kandidaten kein wissenschaftlicher Fortschritt erwartet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhält der/die Studierende einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Bachelor, Master, Diplom, Magister usw.), der ihn/sie für eine Stelle qualifiziert. Im Rahmen des Bologna-Prozesses, der 1999 begann, wurde ein Großteil der Diplom- und Magisterstudiengänge schrittweise auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt, um eine europaweite Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Für Studiengänge, die auf den öffentlichen Dienst vorbereiten (Jura, Lehramt usw.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie usw.), wird eine staatliche Prüfung abgelegt. Theologen und Theologinnen qualifizieren sich für eine kirchliche Laufbahn durch das kirchliche Examen, das Äquivalent zum Staatsexamen. Das Staatsexamen berechtigt nicht zum Führen eines bestimmten Grades, wird aber allgemein als Ausgangspunkt für eine Promotion anerkannt.
Der Weg zum Doktortitel
Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dem der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, der in einigen Fakultäten für die berufliche Qualifikation erwartet wird und in jedem Fall als Nachweis der „wissenschaftlichen Befähigung“ gilt. Das sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. „Doktor“ ist der höchste akademische Grad. Den Doktortitel erhält man durch die Einreichung einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, und das Bestehen eines Rigorosums und/oder einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand seine Arbeit in der Regel mit wissenschaftlichen Argumenten verteidigen muss. Die Art und der Ablauf dieses „mündlichen Verfahrens“ variieren stark von Fach zu Fach und von Universität zu Universität. Nach dem erfolgreichen Abschluss der letzten Prüfung gilt der Kandidat als promoviert und erhält seine Urkunde mit der Note. In Deutschland darf die Bezeichnung „Dr.“ jedoch erst nach der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden. Bis zu den Bologna-Reformen musste ein im Ausland erworbener Doktorgrad „nostrifiziert“ werden, bevor er auch in Deutschland verwendet werden konnte. Dies erforderte eine gründliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Anforderungen durch das zuständige Bildungsministerium.
Der Weg zur Professur
Nach dem Doktortitel kann sich der Arzt auf die Habilitation vorbereiten. Das bedeutet in der Regel, dass eine weitere Qualifikationsarbeit, die sogenannte Habilitationsschrift, angefertigt werden muss. Diese kann eine Monografie sein. Sie kann aber auch aus mehreren Veröffentlichungen bestehen (kumulative Habilitation). Während der Erstellung dieser Arbeit(en) ist der Habilitand in der Regel als „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ beschäftigt (nach TV-L 13 oder TVöD 13). Auch eine Anstellung oder Verbeamtung als „Akademische/r Berater/in auf Zeit“ (nach A13) ist üblich. In einigen Bundesländern hat diese Stelle den „Hochschulassistenten“ (C1) ersetzt, der mit der Reform der Dozentenbesoldung bundesweit abgeschafft wurde.
Mit dem Abschluss der Habilitation wird der Titel eines Privatdozenten verliehen und die Venia Legendi verliehen. Das ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten und selbstständig Prüfungen abzulegen. Das Ziel ist jedoch eine ordentliche Professur, die nach einem speziellen, recht komplexen Berufungsverfahren erreicht wird. Eine Professur ist in Deutschland traditionell eine Beamtenstelle und ist mit einer Anstellung im öffentlichen Dienst auf Lebenszeit verbunden. Inzwischen ist es vor allem bei Erstberufungen üblich, die Stelle zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum zu vergeben. Eine dauerhafte Verlängerung nach dem vereinbarten Zeitraum wird von der zuständigen Fakultät nach Feststellung der Bewährung vorgenommen.
Seit kurzem gibt es auch Juniorprofessoren, eine Position, die zu einer Lebenszeitprofessur anstelle einer Habilitation berechtigen soll. Dies soll dazu dienen, die akademischen Laufbahnen in der Welt zu harmonisieren, da es in den meisten Ländern außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation gibt. Die Juniorprofessur ist jedoch in die Kritik geraten, weil die Reform das entscheidende Problem nicht löst – die berufliche Unsicherheit, die mit einer akademischen Karriere verbunden ist: Auch der Juniorprofessor ist nur befristet angestellt und muss sich spätestens nach sechs Jahren um eine Festanstellung bemühen. Deshalb streben viele Juniorprofessoren jetzt auch eine Habilitation an, um ihre Chancen auf eine Festanstellung zu erhöhen.
In einigen künstlerisch orientierten Fachbereichen (z.B. Kunst, Design, Architektur) wird eine Habilitation traditionell nicht als zwingende Voraussetzung für eine Professur angesehen. In manchen Fällen ist nicht einmal ein Doktortitel erforderlich. Hier kannst du auch Lehrstuhlinhaber werden, der statt einer Promotion so genannte promotionsäquivalente Leistungen nachweisen kann. Dazu gehört auch eine hochwertige, umfassende Liste von Veröffentlichungen. In den Ingenieurwissenschaften ist nach der Promotion eine Industrieerfahrung anstelle der Habilitation üblich.
Der Einstieg in eine akademische Karriere ist in Deutschland mit sehr hohen Risiken verbunden. Nach der Promotion – in der Regel zwischen dem 26. und 33. Lebensjahr, je nach Fachgebiet – musst du in der Regel weitere fünf oder sechs Jahre bis zur Habilitation einplanen. Da du nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes eigentlich nur noch für eine begrenzte Zeit von zwölf Jahren an einer Hochschule beschäftigt werden kannst, bedeutet das, dass du mit Anfang vierzig entweder eine feste Stelle hast (d.h. in der Regel eine Professur) – oder du kannst dir jetzt eine andere Stelle suchen, meist in der Privatwirtschaft. Während es früher üblich war, dass ein „Kurator“, der weder lehrte noch forschte, jahrzehntelang eine Assistentenstelle innehatte, leidet heute fast der gesamte „akademische Mittelbau“ in Deutschland unter enormem Konkurrenzdruck und erheblicher Existenzangst – eine Tatsache, die kaum einem Studierenden bewusst ist: Die wenigsten wissen, dass eine große Anzahl von Dozenten (und sogar einige Professoren) nur befristete Stellen haben.
Dieser Konkurrenzdruck resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der wissenschaftliche Arbeitsmarkt spezifischen Arbeitsmarktbedingungen unterliegt und daher eng mit den allgemeinen gesellschaftlichen Bedingungen zusammenhängt. Von besonderer Bedeutung sind derzeit die Kürzungen staatlicher Mittel, der konstruierte Bedeutungsverlust bestimmter Fächer (z.B. der Sozialwissenschaften), die steigende Zahl der Habilitationen in den letzten Jahrzehnten und die mit den hochschulpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre verbundene thematische Fokussierung in Lehre und Forschung.